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   BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93   

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BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93 (https://dejure.org/1995,8300)
BAG, Entscheidung vom 30.03.1995 - 2 AZR 764/93 (https://dejure.org/1995,8300)
BAG, Entscheidung vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 (https://dejure.org/1995,8300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst - Kündigung einer Lehrerin wegen der Tätigkeit als ehrenamtliche Parteisekretärin der SED

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 201/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Dieser Rechtsprechung des Achten Senats hat sich der erkennende Senat in den Urteilen vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - und - 2 AZR 261/93 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen) angeschlossen, zumal sie, den Besonderheiten des Einigungsvertrages Rechnung tragend, in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Kündigung von Lehrern im öffentlichen Dienst wegen Nichteignung aufgrund Zugehörigkeit zu einer als verfassungsfeindlich einzustufenden Partei steht (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1989 - 2 AZR 317/86 - BAGE 63, 72 = AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, m.w.N.).

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetzfeindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 248/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Eignung für die

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Traf dieser Sachvortrag zu, so hätten die Parteisekretäre als Repräsentanten der staatstragenden Partei in den Schulen der DDR in einer herausgehobenen Funktion an der ideologischen Umsetzung der grundgesetzfeindlichen Ziele der SED mitzuwirken gehabt; wer wiederholt in ein solches wichtiges Parteiamt gewählt wurde, bei dem kann auch davon ausgegangen werden, daß er sich mit den Zielen des SED-Staates besonders identifiziert hat, was ihn für die Tätigkeit als Lehrer ungeeignet macht (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; vom 28. April 1994 - 8 AZR 57/93 - NJ 1994, 483, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 - 2 AZR 201/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Diese Rüge mangelnder Beweiserhebung greift durch - falls es darauf nach den Ausführungen oben zu II 5 überhaupt noch ankommt -, denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. BAG Urteil vom 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, a.a.O.), daß betriebsverfassungsrechtlich Kündigungsgründe, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, im Kündigungsschutzprozeß nur nachgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat bzw. Personalrat dazu angehört hat; einen solchen Kündigungsgrund kann er also erst nach Beteiligung dieser Gremien in den Prozeß einführen.
  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Diese Rüge mangelnder Beweiserhebung greift durch - falls es darauf nach den Ausführungen oben zu II 5 überhaupt noch ankommt -, denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u.a. BAG Urteil vom 1. April 1981 - 7 AZR 1003/78 - BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Senatsurteil vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = AP Nr. 39, a.a.O.), daß betriebsverfassungsrechtlich Kündigungsgründe, die bei Ausspruch der Kündigung bereits entstanden waren, dem Arbeitgeber aber erst später bekannt geworden sind, im Kündigungsschutzprozeß nur nachgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber zuvor den Betriebsrat bzw. Personalrat dazu angehört hat; einen solchen Kündigungsgrund kann er also erst nach Beteiligung dieser Gremien in den Prozeß einführen.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Auch der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 24/93 - n. v.) hat nur in einer jahrelangen beanstandungsfreien Vermittlung von Lehrinhalten entsprechend dem seinerzeit in der DDR geltenden Lehrplan für Staatsbürgerkunde eine über das allgemeine Maß hinausgehende Identifikation mit den Zielen des SED-Staates gesehen, die im übrigen nur bei Hinzutreten weiterer Umstände die persönliche Nichteignung des Arbeitnehmers indizieren könne.
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 68/93

    Anforderungen an eine wirksame ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Auch der Achte Senat des BAG (Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68/93 - n. v., zu II 3 der Gründe) hat in der Eigenschaft als Mitglied der Leitung der SED-Grundorganisation keine Indizwirkung für eine mangelnde persönliche Eignung gesehen.
  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 168/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Ordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Was den Besuch der Bezirksparteischule 1975/1976 angeht, ist einem derartigen einmaligen Besuch ebenfalls keine ausschlaggebende Bedeutung zuzumessen (ebenso BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 168/93 - n. v., zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Als Beispiel sei nur die Verteilung der Darlegungslast bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. insbesondere BAGE 62, 116, 125 f. = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B II 3 b aa der Gründe, m.w.N.) oder bei der Arbeitgeberkündigung wegen unentschuldigten Fehlens bzw. wegen der Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, zu B I 1 c cc der Gründe) genannt.
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.04.1985 - 2 AZR 140/84

    Sozialauswahl - Massenkündigung - Kündigung - Kündigungsschutz - Stillegung eines

    Auszug aus BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 764/93
    Wie bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 KSchG handelt es sich bei der entsprechenden Eignungsfeststellung, die nach einer auf den Kündigungszeitpunkt bezogenen Einzelfallprüfung zu treffen ist (vgl. BAG Urteile vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n. v.; vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68 und 128/93 - n. v.), um die Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe, die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die Rechtsbegriffe selbst verkannt, ob es bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAGE 48, 314, 319 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 57/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Beweislast

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 261/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 13.10.1994 - 2 AZR 181/93

    Tätigkeit eines Lehrers im öffentlichen Dienst - Persönliche Eignung -

  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 169/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Diese Argumentation steht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, das ebenfalls einer weit zurückliegenden FDJ-Sekretärtätigkeit (Senatsurteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 - n.v., zu II 5 a bb der Gründe) oder einem weit zurückliegenden Besuch der Kreisparteischule (Senatsurteil, a.a.O., zu II 5 b bb der Gründe) keine Bedeutung beigemessen hat.

    Auch das Bundesarbeitsgericht (vgl. Urteile vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 68/93 - n.v., zu III 3 der Gründe und vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 - n.v., zu II 5 b aa der Gründe) hat in der bloßen Eigenschaft als Mitglied der Leitung der SED-Grundorganisation keine Indizwirkung für mangelnde persönliche Eignung gesehen.

  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 750/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - Erhebliche Hervorhebung bei der Durchsetzung

    Auch was die Betätigung des Klägers während seines Studiums in der FDJ angeht, hat das Landesarbeitsgericht dies gewürdigt und in die Gesamtbetrachtung einbezogen, ohne daß die Revision hierzu begründete Einwendungen erhebt: Selbst wenn der Kläger Mitglied der Grundorganisation der FDJ war, so ist eine solche Tätigkeit bisher in der Rechtsprechung nicht als besonders belastend angesehen worden (u.a. Senatsurteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 - n.v.).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Es fällt ferner auf, daß die Klägerin erst im Alter von 44 Jahren dieses Amt übernommen hat, woraus sich im Zusammenhang mit ihrem persönlichen Werdegang - die Klägerin ist bis dahin nicht einmal zur stellvertretenden Direktorin oder gar Direktorin ernannt worden - entnehmen läßt, die Klägerin habe jedenfalls keine parteigestützte Karriere angestrebt (ebenso Senatsurteil vom 30. März 1995 - 2 AZR 764/93 -, n.v., zu II 5 a bb der Gründe).
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